Vorstandsbeschlüsse

Hier informiert Sie der Eifelverein OG Brühl e.V. über Beschlüsse des Vorstands

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Vorstandsbeschlüsse

Ehrungen
• Jubilare erhalten für „runde Jahreszahlen der Mitgliedschaft“ anlässlich der Jahreshauptversammlung das aktuelle Jahresbuch des Eifelvereins nebst Nadel, jedoch nur bei Anwesenheit. Alle Jubilare werden namentlich im Wanderplan aufgeführt.
• Im Todesfall eines Mitglieds wird schriftlich im Namen der Ortsgruppe kondoliert. Von Fall zu Fall entscheidet der Vorstand über eine finanzielle Beteiligung der Ortsgruppe.

Kostenübernahmen bei regelmäßigen Veranstaltungen der Ortsgruppe
• Bei der Mitgliederversammlung und bei Vorstandssitzungen und Wanderführerbesprechungen im Vereinsheim sind alkoholfreie Getränke frei.
• Die Kosten für den Wanderführerausflug mit Wanderführern und Vorstandsmitgliedern einschließlich Lebenspartnern übernimmt der Verein komplett.
• Das Ortsgruppenfest wird vom Verein mit maximal 1500 € unterstützt.

Anschaffungen und Verbrauchsmaterial
• Anschaffungen kann jedes Vorstandsmitglied beantragen. Sie müssen von der Vorsitzenden und der Kassenwartin genehmigt werden.
• Verbrauchsmaterial im üblichen Umfang fällt in das Verantwortungsgebiet des zuständigen Vorstandsmitgliedes und wird gegen Rechnung bezahlt.

Erstattungen und Aufwandsentschädigungen
• Fahrten zu genehmigten Veranstaltungen werden mit 0,30 € pro gefahrenem km vergütet.
• Kosten für die Teilnahme an Tagungen der Fachwarte, die nicht vom Hauptverein übernommen werden, werden von der Ortsgruppe erstattet (PKW-Fahrt 0,30 € pro gefahrenen km).
• Für Tagungen, die an 1 Tag oder in einer Entfernung von weniger als 100 km stattfinden, werden die Fahrkosten und die Tagungsgebühr erstattet.
• Bei erfolgreicher Teilnahme am Wanderführerlehrgang erstattet die Ortsgruppe die zweite Hälfte der reinen Lehrgangskosten, wenn der Wanderführer sich für drei Jahre zu insgesamt fünf Wanderungen im Jahr verpflichtet.
• Wanderführer erhalten pro Tour 10 € als Aufwandsentschädigung. Dazu zählen auch Ausflugs- und Besichtigungsfahrten. Bei Wanderführerpaaren wird nur ein Wanderführer berücksichtigt.
• Zu jeder im Wanderplan angekündigten Wanderung kann der Wanderführer / die Wanderführerin sich 10 € für die Fahrkosten der Vorwanderung erstatten lassen.

Nutzung der Räume im Vereinsheim
Vereinsmitgliedern ist es gestattet, die Räume zu einem Kostenbeitrag von 25 € für private Feiern zu nutzen. Eine Belegungsliste wird in der Geschäftsstelle geführt und liegt dort aus.

Tagungsberichte
Wer als Vertreter der Ortsgruppe an einer Veranstaltung oder Tagung teilnimmt, berichtet hierüber in einer der nächsten Vorstandssitzungen.

Schlussformel
Die vorstehenden Vorstandbeschlüsse sind die in der Vorstandssitzung am 30.06.2026 überarbeitete und aktualisierte Version.
Brühl, den 30. 06.2026

gez. Ingrid Junge                   gez. Renate Gansen
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Vorsitzende                           Schriftführerin

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