Finanzordnung

Hier informiert Sie der Eifelverein OG Brühl e.V. über die Finanzordnung

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Finanzordnung

Konten des Eifelverein OG Brühl
Für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke erhebt der Eifelverein OG Brühl Mitgliedsbeiträge.
Er verbucht diese zusammen mit Spenden und Zuschüssen und den Ausgaben für diese Zwecke auf
dem Konto „OG Brühl Vereinszwecke“. Ein erheblicher Teil der Mitgliedsbeiträge wird an den
Eifelverein (Hauptverein) abgeführt.
Der Eifelverein OG Brühl ist außerdem Veranstalter des Brühler Martinszuges in Zusammenarbeit mit
der Stadt Brühl. Hierfür nimmt er zweckgebundene Zuschüsse und Spenden entgegen und verbucht
diese zusammen mit den Ausgaben für den Martinszug auf dem Konto „OG Brühl Martinszug“.
Es gelten die bei Übernahme der Veranstalterrolle mit der Stadt Brühl getroffenen und im
Übergabeprotokoll vom 21.09.2004 festgehaltenen Vereinbarungen. Für den Fall, dass der Eifelverein
OG Brühl die Veranstalterrolle niederlegt, ist vorgesehen, dass das auf dem Konto „OG Brühl
Martinszug“ verbuchte Guthaben treuhänderisch an die Stadt Brühl überwiesen wird.
Ein Anteil von 20%, jedoch maximal 500 Euro der Kosten für die Geschäftsstelle und das Vereinsheim
der OG Brühl wird pro Jahr dem Konto „OG Brühl Martinszug“ belastet.

Rechnungsführung
Der/die Kassenwart/in verwaltet die Finanzen des Eifelverein OG Brühl und
• führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben und ist für die ordnungsmäßige Aufbewahrung der
Finanzunterlagen verantwortlich.
• wickelt den Zahlungsverkehr ab, überwacht den Beitragseingang und die Einhaltung der
Zahlungsverpflichtungen.
• unterrichtet den Vorstand regelmäßig in den Vorstandssitzungen über die finanzielle Entwicklung
des Eifelverein OG Brühl.
• erstellt den jährlichen Rechnungsabschluss und regelmäßig die Gemeinnützigkeitserklärung des
Eifelverein OG Brühl.
• informiert und erläutert den Mitgliedern bei der jährlichen Mitgliederversammlung den
Jahresabschluss und berichtet über die finanzielle Entwicklung des Vereins.

Kassenprüfung
Die Kassenprüfung erstreckt sich auf den Kassenbestand, die Finanzkonten, die Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung und die Vollständigkeit der Belege nach Maßgabe der Satzung und der
Finanzordnung. Buchführung und Zahlungsverkehr sind auf rechnerische und sachliche Richtigkeit zu
prüfen.
Den Kassenprüfern ist zur Durchführung ihrer Aufgaben jederzeit Einblick in die Konten sowie in
sämtliche Belege und die dazugehörigen Unterlagen zu gewähren. Nach Ende eines Geschäftsjahres
erhalten die Kassenprüfer Einsicht in den Jahresabschluss inklusive aller dazugehörigen Unterlagen
und Belege. Der Vorstand erteilt ihnen alle gewünschten Auskünfte.
Über die Kassenprüfung wird ein schriftlicher Prüfbericht gefertigt und der Mitgliederversammlung
vorgelegt. Der Prüfbericht sollte eine Empfehlung über die Entlastung / Nichtentlastung des
Vorstandes enthalten.

Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die durch die Tätigkeiten im Auftrag des Eifelverein OG Brühl entstehen, werden
gemäß § 670 BGB erstattet.
Es werden bei Tagungen und Sitzungen folgende Reisekosten erstattet:
• bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten, jedoch höchstens die Kosten
der 2. Klasse im Standardtarif
• bei Benutzung des eigenen Verkehrsmittels die Kilometerpauschale, die den jeweiligen
Bestimmungen über steuerfreie Reisekostenvergütung entsprechen
• bei notwendigen Übernachtungen und bei Abwesenheit vom Wohnsitz die Übernachtungskosten
und Tagesspesen, die den jeweiligen Bestimmungen über steuerfreie Reisekostenvergütung
entsprechen
Tätigkeiten, die erstattungsfähige Kosten über 100 € verursachen, sind durch den Gesamtvorstand zu
beauftragen. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen
und Aufstellungen eines Geschäftsjahres bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs
nachgewiesen werden. Später eingehende Abrechnungen werden nicht berücksichtigt.

Jahresbeiträge
Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeiträge für Mitgliedschaft sind
Aufnahmegebühr 6,00 €
Vollmitglied 40,00 €
Partnermitglied 20,00 €
Jugendmitglied (u. 27 J.) 8,00 €
Zweitmitglied (inkl. Bezug des Jahreshefts) 14,00 €
Zweitmitglied 12,00 €
Nur Vollmitglieder beziehen die Zeitschrift DIE EIFEL vom Hauptverein. Die Partnermitgliedschaft
setzt voraus, dass der/die Ehegatte/in oder der/die Lebensgefährte/in Vollmitglied ist. Nach einem
Wegfall der zugehörigen Vollmitgliedschaft wird die Partnermitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft
umgewandelt. Zweitmitglieder sind zusätzlich Vollmitglied in einer anderen Ortsgruppe.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Erfolgt der Austritt des Mitglieds
gegenüber der Ortsgruppe schriftlich vor dem 1. Dezember, dann endet die Mitgliedschaft zum 31.
Dezember des laufenden Jahres.

Schlussformel
Die vorstehende Finanzordnung wurde in der Vorstandssitzung am 21.08.2024 beschlossen und tritt
an diesem Tage in Kraft. Sie wird der Mitgliederversammlung vorgestellt und auf der Website der OG
Brühl veröffentlicht.
Brühl, den 21.08.2024
____________      ______________
Vorsitzende     Schriftführerin

Anhang
Übergabeprotokoll vom 21.09.2004

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